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Startseite Schulprogramm Baustein 6: Wie wir uns fortbilden!

Schulprogramm


Baustein 1 : Wer sind wir? Baustein 2: Was uns wichtig ist! Baustein 3: Was wir schon erreicht haben! Baustein 4: Was wir uns vorgenommen haben! Baustein 5: Was wir konkret umsetzen! Baustein 6: Wie wir uns fortbilden! Baustein 7: Konzepte



Baustein 6: Wie wir uns fortbilden!



1. Zielsetzung
Fortbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine angemessene Reaktion auf den sich rasch vollziehenden gesellschaftlichen Wandel; sie bietet entscheidende Hilfen bei der Verwirklichung des Anspruchs, Neuerungen zu begegnen, zeitgemäß und zukunftsorientiert zu erziehen und zu unterrichten. Eine Aktualisierung des Unterrichts in fachlicher und methodischer Hinsicht kommt den Schülerinnen und Schülern in vielfältiger Weise zugute.
Das Leitbild der Pestalozzischule Lingen bringt zum Ausdruck, dass sich grundsätzlich das gesamte Kollegium verantwortlich fühlt für die Weiterentwicklung in den Bereichen Erziehung und Bildung. Diese ist auf breiter Front sichergestellt, wenn es für alle Bereiche der schulischen Arbeit „Experten“ und Ansprechpartner gibt.
Unser Ziel ist es, die Fortbildungsbereitschaft des Kollegiums zu erhöhen und zu erhalten. Die zentralen Inhalte der jeweiligen Fortbildungen sind dem Kollegium in Dienstbesprechungen, Fachkonferenzen oder in schulinternen Lehrerfortbildungen darzustellen, um Multiplikatoreneffekte zu erzielen.
Die Entwicklung des schulspezifischen Fortbildungskonzeptes steht unter der Prämisse der Fortschreibung des Schulprogrammes und somit im Einklang mit der Festlegung der jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte.



2. Formen des Fortbildungsbedarfes

2.1. Individuelle Fortbildung
Die individuelle Fortbildung zielt auf den ganz persönlichen Fortbildungsbedarf eines jeden Kollegen und dient der Professionalisierung der einzelnen Lehrkraft in Bezug auf Unterrichtsinhalte, Unterrichtsgestaltung sowie Innovation des Schullebens.

2.2. Fortbildung der Fachkonferenzen
Die Einführung von Neuerungen auf lokaler, Bezirks- oder landesweiter Ebene, wie z.B. neue curriculare Vorgaben, bewirken weiteren Bedarf.
Zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres werden die Fortbildungsangebote unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen. Der Beschluss einer möglichen Teilnahme wird gefasst.



2.3. Schulinterne Lehrerfortbildung
Das Kollegium beschließt im Zusammenhang mit der Arbeit am Schulprogramm die inhaltliche Weiterentwicklung der Schule. In der ersten Dienstbesprechung nach den Osterferien wird das Thema der SchiLF des nächsten Schuljahres festgelegt. SchiLF-Veranstaltungen können auch im Verbund (Emsbüren, Freren) organisiert werden. In der ersten Dienstbesprechung nach der SchiLF findet ein Feedback über die Veranstaltung statt.



3. Genehmigung und Kostenübernahme
Verantwortlich für die Genehmigung von Fortbildungsveranstaltungen ist nach Rücksprache mit den schulischen Gremien (Fachkonferenz, Schulvorstand) der Schulleiter. Eine Genehmigung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Unterrichtsausfall bzw. Unterrichtsvertretung sowie Zielsetzung.
Unter Berücksichtigung beider Aspekte sollen folgende Prioritäten gelten:
Berücksichtigung von Fortbildungen zu den im Schulprogramm formulierten Entwicklungsschwerpunkten;
Berücksichtigung allgemeiner pädagogischer und fachdidaktischer Fortbildungen;
Berücksichtigung von Fortbildungen, die zur persönlichen Weiterbildung erforderlich sind, z.B. im Hinblick auf Beförderungsstellen.
Die Kostenübernahme für Fortbildungsmaßnahmen aus dem Budget der Schule erfolgt unter Berücksichtigung oben genannter Prioritäten.

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