Mobiler Dienst "Emotionale und soziale Entwicklung
Mobiler Dienst "ESE"
1. Ausgangslage
1.1 Vorbemerkung
Im Zuge der Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 sieht sich die Pestalozzischule gefordert, sonderpädagogische Maßnahmen außerhalb der Einrichtung Pestalozzischule auszuweiten. Das bedeutet u.a., sonderpädagogische Kompetenz stärker als bisher in die allgemeine Schule zu verlagern und gemeinsamen Unterricht zu
ermöglichen und zu unterstützen.
Der Mobile Dienst „Emotionale und Soziale Entwicklung“ ist ein Bestandteil des Regionalen Integrationskonzeptes der Stadt Lingen.
Die sonderpädagogische Grundversorgung beinhaltet ausschließlich die präventive Arbeit im Primarbereich. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass bereits im vorschulischen Bereich der Stadt Lingen zunehmend Kinder mit Förderbedarf im Bereich
emotionale und soziale Entwicklung nicht adäquat gefördert werden können. Auch im Sekundarbereich I findet sich eine erhebliche Anzahl von Kindern mit Förderbedarf in diesem Bereich trotz umfänglicher Hilfebemühungen von Schule.
1.2 Geltungsbereich und Zielgruppe
Das regionale Förderzentrum Pestalozzischule hält den Mobilen Dienst im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung im vorschulischen Bereich und im Sekundarbereich I der Lingener vorschulischen Einrichtungen und Schulen vor.
Förderbedürftig sind jene Kinder und Jugendliche, deren Verhalten in deutlicher Form von den Normen der Gesellschaft, in der sie leben, abweicht. Da die Verhaltensnormen einer Gesellschaft einem ständigen Wandel unterliegen, kann es keine endgültige Beschreibung des
Personenkreises und einzelner Merkmale und Symptome abweichenden Verhaltens und ihrer Ausprägungen geben.
Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im emotionalen Erleben und sozialen Handeln zeigen in sozialer, emotionaler, psychosomatischer und psychomotorischer Hinsicht Auffälligkeiten in Form von herausfordernden Verhaltensweisen. Sie treten in der Regel übergreifend auf, können das Leistungsverhalten beeinträchtigen und zeigen sich in einer Vielzahl von Symptomen in
individuell unterschiedlichen Erscheinungsformen. Die Verhaltensweisen belasten und verunsichern die Kinder und Jugendlichen so, dass positive Lernerfahrungen und Entwicklungsanreize kaum mehr zu vermitteln sind. Gemeinsam ist den Kindern, dass ihre
Verhaltensweisen die gesellschaftlichen Institutionen und die in ihnen Beschäftigten an ihre strukturellen und persönlichen Grenzen führen.
Systemische bzw. entwicklungsökologische Modelle gehen von der Annahme aus, dass eine Vielzahl von Wirkfaktoren am Zustandekommen komplexer Fertigkeiten, Denkgewohnheiten oder Verhaltensmuster beteiligt ist, u.a. körperliche und psychische Merkmale der Person, Einflüsse des sozialen Umfelds, des häuslichen und schulischen Umfelds oder der peer-group.
Störungen sind zu erwarten, wenn Menge und Gewicht entwicklungshemmender Faktoren dominieren, d.h. entwicklungsförderliche Bedingungen werden an Menge und Gewicht übertroffen.
1.3 Ziele
Der Mobile Dienst „Emotionale und Soziale Entwicklung“ ist Baustein eines Unterstützungssystems für pädagogische Mitarbeiter in vorschulischen Einrichtungen, Lehrkräfte im Sekundarbereich I und der am Erziehungsprozess Beteiligten, die Schülerinnen
und Schüler erziehen und bilden, die einen Förderbedarf im Bereich des emotionalen Erlebens und sozialen Handeln haben oder entwickeln.
Ziele dieses Systems sind die Befähigung der Kinder, sich in das Schulsystem zu integrieren,
der Verbleib der Jugendlichen in einer allgemeinen wohnortnahen Schule,
die Vernetzung von Maßnahmen zu einem zielgerichteten, effektiven und ökonomischen Unterstützungsangebot , das das Handlungspotential der allgemeinbildenden Schulen bzw. der vorschulischen Einrichtungen deutlich erweitert,
die Erarbeitung einer Empfehlung für den Besuch einer Förderschule mit ggf. unterstützenden Jugendhilfemaßnahmen in den Fällen, in denen trotz aller Maßnahmen ein Verbleib in der bisherigen Einrichtung untragbar ist.
2. Organisationsstruktur
2.1 Anforderung
Die Lehrkräfte im Mobilen Dienst „Emotionale und Soziale Entwicklung“ der Pestalozzischule Lingen werden nach Anforderung durch die Leiter/-innen der vorschulischen Einrichtung bzw. die Schulleiter/-innen der Schulen im Sekundarbereich I tätig.
2.2 Eckpunkte der Beratungsarbeit
Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit.
Erziehungsberechtigte, pädagogische Mitarbeiter und Lehrkräfte melden den Beratungsbedarf an und formulieren Veränderungswünsche.
In einem Gespräch zwischen den Schulleitungen/Leitungen werden Beratungsbedarf und Auftrag präzisiert. In anschließenden Gesprächen mit pädagogischen Mitarbeitern, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, ggf. Jugendamtsmitarbeitern und sonstigen an Erziehung und Bildung Beteiligten ermittelt die angeforderte Lehrkraft des Mobilen Dienstes den tatsächlichen
Förderbedarf, den Förderumfang, Fördermaßnahmen, Vorgehensweise und Förderdauer.
Absprachen über Ziele und Nutzung vorhandener Ressourcen sowie die Einbeziehung niederschwelliger Hilfsangebote durch das Jugendamt sind zu berücksichtigen. Die Vereinbarung eines Zeitfensters mit dem Ziel der Evaluation gibt Orientierung. Bei Nichterfolg
ist das weitere Vorgehen abzuklären unter der Option, in Fällen massiven Fehlverhaltens professionelle Hilfe einzufordern.
3. Aufgabenverständnis und Arbeitsstruktur
3.1 Grundannahmen
Die historische Trennung der Aufgabenbereiche der Sozialisierungssysteme Familie (Erziehung) und Schule (Bildung) entspricht seit Jahren zunehmend nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Schule entwickelt sich zum familienähnlichen Ersatzumfeld, die
Aufgabenbereiche der sozialen Erfahrungs- und Lernfelder Familie und Schule überschneiden sich. Dennoch ist die Distanz beider Felder in vielen Fällen so groß wie nie, es zeigen sich massive Verständnis- und Kommunikationsprobleme. Besonders bei auffälligen Kindern ist
jedoch ein pädagogisches Kontinuum erforderlich, d.h. eine enge und planmäßige Kooperation der Fördersysteme Familie, vorschulische Einrichtungen, Schule und Jugendhilfe.
3.2 Systemische Sichtweise
Aufgrund der Ergebnisse wissenschaftlich begleiteter Modellversuche des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Beratung für Erziehungshilfe in der Schule sollten Aufgabenverständnis und entsprechend auch die Arbeitsweise des Mobilen Dienstes „Emotionale und Soziale Entwicklung“ auf der Grundlage systemischen Denkens basieren.
Sozial auffälliges Verhalten entsteht auf der Grundlage der jeweiligen Systeme, in denen das Kind lebt, sowie aufgrund der Vernetzung und Zusammenhänge dieser Systeme (Familie, Schule, peer groups). Jedes Verhalten, auch jedes sozial auffällige Verhalten, ist sinnhaft. Die dahinterstehende versteckte Botschaft ist zu verstehen. Sozial auffälliges Verhalten richtet sich
nicht immer gegen den offensichtlichen Adressaten in der jeweiligen Situation. Allein dieses Wissen kann für alle Beteiligten bereits entlastend wirken. Das Fehlverhalten ist dennoch nicht gutzuheißen. Bewertungen beziehen sich auf das Verhalten, nicht auf das Kind als Person.
Jeder Mensch ist bedingungslos wertzuschätzen. Verhalten ist nicht per se ein Problem, es wird durch die Bewertung eines Systems zum
Problem deklariert. Verhalten wird in sozialen Prozessen erworben und ist deshalb auch durch
soziale Prozesse veränderungs- und entwicklungsfähig.
3.3 Diagnostik und Veränderungsprozess
Die Diagnostik ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der integrativen Beschulung von Kindern mit Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung. Sie wird als prozessbegleitender Aufgabenbereich verstanden und geht von der Annahme aus, dass die Kinder und
Jugendlichen mit ihrem erlernten Verhaltensmuster in den unterschiedlichen Lebenswelten ihr jeweils gewünschtes Ziel erreichen und das Verhalten deshalb als für sie nützlich erachten und beibehalten. Diagnostik in diesem Sinne bedeutet, in den unter- schiedlichen Lebenswelten des Kindes sinnhafte Zusammenhänge für sein Verhalten zu identifizieren.
Systemisches Arbeiten bedeutet, Hypothesen zu entwickeln, zu überprüfen, Veränderungen zu initiieren und neue Hypothesen zu erstellen. Daraus ergeben sich folgende Arbeitsschritte im Veränderungsprozess:
Unterrichtshospitationen, um eine Vorstellung davon zu gewinnen, wann, wie
und von wem ein Kind/Jugendlicher als störend empfunden wird.
Gespräche mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten, um eine möglichst
systemische Sichtweise über das Kind/den Jugendlichen zu gewinnen.
Erarbeiten gemeinsamer Absprachen und Erstellen von Förderplänen mit
allen Beteiligten (incl. Eingangsdiagnose, Formulierung von Zielen und
Überprüfungskriterien und –zeiträumen).
Auftrag, Hypothesen und Arbeitsweise werden fortlaufend protokolliert. Jede
Beratung wird durch ein Ergebnisprotokoll belegt.
Dieses Vorgehen schließt i.d.R. aus, als Förderschullehrer/-in selbst Kinder zu
unterrichten oder zu fördern, weder in der Klasse noch in Kleingruppen oder in der
Einzelsituation. Ergänzende Maßnahmen zum Aufdecken persönlichkeitsimmanenter
Konflikte, zur Verbesserung von Selbststeuerung und Selbstkontrolle und zur
Befriedigung nachzuholender Bedürfnisse können notwendig sein.
3.3.1 Individuelle Fördermaßnahmen
Selbst unter Nutzung aller Ressourcen ist damit zu rechnen, dass einigen Kindern, deren Verhaltensweisen so störend sind, zusätzlich eine gezielte, zeitlich begrenzte Förderung angeboten werden muss.
Erfahrungsgemäß sind u.a. auch Schüler und Schülerinnen mit einer Lese-(Rechtschreib-) schwäche als Risikogruppe anzusehen, die oft eine negative Lernstruktur mit Misserfolgserwartungen und psychoreaktiven Störungen entwickeln.
Die Lehrkraft des mobilen Dienstes unterstützt die pädagogische Mitarbeiterin der vorschulischen Einrichtung/die Lehrkraft der allgemeinen Schule bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen:
Basales Training (auditiv, visuell, motorisch)
Training der phonologischen Bewusstheit
Förderung von Konzentration und Aufmerksamkeit
Selbstinstruktionstraining
Vermittlung von Lernstrategien
Kinder mit Störungen im emotionalen Erleben und sozialen Handeln nehmen oft eine soziale
Situation falsch wahr. Soziale Informationen werden verzerrt oder fehlerhaft wahrgenommen
und ein angemessenes Verhaltensrepertoire steht nicht zur Verfügung. Ein soziales
Kompetenztraining bearbeitet kritische soziale Situationen:
Differenzierung der sozialen Wahrnehmung
Erkennen und Äußern von Gefühlen
Erarbeiten sozial kompetenter Handlungsalternativen
Einfühlungsvermögen
Angemessene Selbstbehauptung
3.4 Arbeitsschwerpunkte
Arbeitsschwerpunkte des Mobilen Dienstes können sein:
Einbindung der Erziehungsberechtigten in den sonderpädagogischen Diagnose- und Förderprozess (systemische Familienarbeit); Information hinsichtlich grundlegender erzieherischer Eckpunkte, Vermittlerdienst Schule- Elternhaus
Beratung der Lehrkräfte und der am Erziehungsprozess Beteiligten (Nachteilsausgleich, Unterrichtsgestaltung, Interventionsprogramme, Verhalten in Konfliktsituationen)
Absicherung neuer Wege durch Transparenz im Kollegium der allgemeinen Schule/ der vorschulischen Einrichtung (pädagogische Runden, Klassenkonferenzen, Fördergespräche, Gesamtkonferenzen) und gegenüber der Elternschaft (Elternabende, Elternrat)
Installation von inner- und außerschulischen Helfersystemen (Hortbetreuung,Hausaufgabenaufsicht, Arbeitsgemeinschaften)
Kooperationsstiftende Gespräche zwischen existierenden Helfersystemen
Teilnahme an Förderkonferenzen und Hilfeplangesprächen
Sprechstunden, um schnelle Reaktionen zu ermöglichen
Vernetzung zwischen Schule, Jugendhilfe, Polizei
4. Rahmenbedingungen
4.1 Arbeiten im Team
Prävention und Integration im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ können nur gelingen, wenn Regelschule und auch vorschulische Einrichtungen kooperative und flexible Formen der Zusammenarbeit innerhalb ihrer Einrichtung entwickeln, die mit den Angeboten der Förderzentren einhergehen, um eine unendliche Ausweitung unterschiedlichster Bedarfe zu
verhindern und zur Verwirklichung von Hilfe zur Selbsthilfe.
4.2 Veränderung der Lehrerrolle
Die Sonderpädagogik und damit einhergehend die Rolle des Förderschullehrers ist in Bewegung geraten. Der Aufbau eines flexibleren sonderpädagogischen Netzwerkes impliziert künftig zunehmend andere Aufgabenbereiche des Förderschullehrers. Die Übernahme
ambulanter Beratungsaufgaben in allgemeinen Schulen und vorschulischen Einrichtungen erfolgt auf freiwilliger Basis unter der Voraussetzung, eigene Verhaltensmuster und scheinbare Sachzwänge zu hinterfragen.
4.3 Fortbildung
Die Entwicklung des schulspezifischen Fortbildungskonzeptes der Pestalozzischule steht unter der Prämisse der Fortschreibung des Schulprogramms und somit im Einklang mit der Festlegung der jeweiligen Entwicklungsschwerpunkte. Die Aufgabe der Schule wird sein,
Fortbildungen zum Erwerb der notwendigen Beratungs- und Kooperationskompetenz für Lehrkräfte anzubieten und sie durch fortlaufende Weiterbildungen und Supervisionen zu erhalten.
4.4 Grenzen der Beratungsarbeit
Die Beratungsarbeit des Mobilen Dienstes endet, sobald die vorschulische Einrichtung/die Schule ausreichende Handlungsmöglichkeiten
entwickelt hat;
Lösungswege entwickelt wurden, die alle Beteiligten als verändernd erleben;
deutlich wird, dass es auf keiner Seite Veränderungspotentiale gibt;
deutlich wird, dass das als störend empfundene Verhalten mit den Möglichkeiten der
Einrichtung/Schule nicht behoben werden kann und ein pädagogisch-therapeutisches
Umfeld notwendig ist, um eine Verhaltensänderung zu initiieren.
Literatur:
Dr. Rolf Werning, Inklusion: Chancen, Widersprüche, Perspektiven. (9. Juni 2010) in:
http://www.hss.de/downloads/100516-18_RM_Wening.pdf (18.09.2010)
Dr. Rolf Werning, Konstruktivismus – Eine Anregung für die Pädagogik in:
PÄDAGOGIK, Heft 7-8/1998, S. 39-41
Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(Behindertenrechtskonvention – VN – BRK) in der schulischen Bildung (Stand: 29.04.2010)
Der mobile Dienst der Hermann-Nohl-Schule – Konzept
Das Uelzener Beratungs- und Unterstützungssystem - UE-BUS –
Ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch des Niedersächsischen Kultusministeriums zur
Beratung für Erziehungshilfe in der Schule (BES) in:
Ue-bus.vu
Lotte-Lemke-Schule (Braunschweig)
Konzept zur präventiven und integrativen Arbeit im Förderschwerpunkt Erziehungshilfe im
Rahmen eines Schulversuchs